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Vertrag

Interprofessionelle Versorgung von Versicherten in vollstationären Pflegeeinrichtungen“ (Vertrag „IpV Pflege")

Übersicht über diesen Vertrag

Titel des Vertrages (vollständig):
Vertrag nach § 140a SGB V i. V. m. § 92b SGB XI zur interprofessionellen Versorgung von Versicherten in vollstationären Pflegeeinrichtungen
Stand:
15.03.2022
Inkrafttreten:
01.04.2022
Vertragspartner:
AOK Nordost – Die Gesundheitskasse

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Ziel des Vertrages

Aus den Erkenntnissen der zum 31.03.2022 beendeten Versorgungsverträge careplus und Berliner Projekt wurde ein neuer einheitlicher Vertrag entwickelt.

Mit dem Vertrag „Interprofessionelle Versorgung von Versicherten in vollstationären Pflegeeinrichtungen“ (IpV Pflege) soll eine interdisziplinäre und qualifizierte Versorgung der Bewohner und Bewohnerinnen, eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Ärztinnen  und Pflegekräften sowie das Ausschöpfen von wirtschaftlichen Ressourcen sichergestellt werden. Ziel ist die Steigerung der Versorgungsqualität und damit der Lebensqualität von Versicherten in vollstationären Pflegeeinrichtungen nach § 71 Absatz 2 SGB XI. Die notwendigen Prozesse der ärztlichen und pflegerischen Versorgung werden zum Wohl der Versicherten eng aufeinander abgestimmt und einheitlich für alle daran Beteiligten gestaltet.

Wer kann teilnehmen?

Teilnahmebedingungen Ärzte und Ärztinnen:

Folgende Ärzte und Ärztinnen sind berechtigt an diesem Vertrag teilzunehmen:

  • Zulassung als Hausarzt zur vertragsärztlichen Versorgung
  • mit Kooperationsvertrag nach § 119b Abs. 1 Satz 1 SGB V mit dem Träger der Pflegeeinrichtung zum Vertragsbeginn bzw. bei Abschluss eines solchen bis zum Inkrafttreten des Vertrages
  • jährliche Fortbildung (mindestens 20 Fortbildungspunkte) zu insbesondere nachfolgenden Themen:
    • patientenzentrierte Gesprächsführung,
    • psychosomatische Grundversorgung,
    • Rehabilitationsmöglichkeiten beim geriatrischen Menschen,
    • Geriatrische Grundversorgung,
    • Schmerztherapie,
    • häufige geriatrische Erkrankungen/Probleme (z. B. Demenz, Depression, Diabetes mellitus, Hypertonie, Koronare Herzkrankheit, Sturzgefährdung, Dekubitus, Inkontinenz),
    • Langzeit- und Palliativpflege,
    • Wechselwirkungen von Medikamenten, sachgerechte Arzneimittelverordnung, Polypharmazie.

Teilnahmebedingungen Versicherte:

  • alle Versicherten der an diesem Vertrag beteiligten Krankenkassen und/oder durch Krankenkassenverbände vertretenen Krankenkassen
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Bewohner oder Bewohnerin einer am Vertrag "IpV Pflege" teilnehmenden vollstationären Pflegeeinrichtung und mindestens in Pflegegrad 1 eingestuft

Vorteile für Ärzte und Ärztinnen

  • Stärkung des Selbstmanagements der Versicherten
  • Stärkung der interdisziplinären Zusammenarbeit mit examinierten Pflegekräften
  • Arzt bzw. Ärztin als Dreh- und Angelpunkt für die koordinierte Versorgung, in der Folge auch mögliche
  • Reduktion von Notfalleinsätzen sowie Krankenhausaufenthalten
  • extrabudgetäre Vergütung für die vertraglichen Leistungen

Vorteile für Versicherte der AOK Nordost

Den Versicherten wird eine besondere, qualitätsgesicherte, ärztliche und pflegerische Versorgung angeboten. Die Versorgungsqualität chronisch erkrankter, multimorbider Versicherter in vollstationären Pflegeeinrichtungen wird durch nachfolgende Leistungen kooperierender Hausärzte und Hausärztinnen und qualifizierter Pflegekräfte sichergestellt:

  • regelmäßige persönliche Anwesenheit/Verfügbarkeit, alle 14 Tage, eines Hausarztes in der Pflegeeinrichtung,
  • erweiterte hausärztliche Rufbereitschaftszeiten,
  • in Abhängigkeit von der erweiterten hausärztlichen Rufbereitschaft ggf. ein Wochenendgespräch des Hausarztes/der Hausärztin mit der examinierten Pflegekraft der Pflegeinrichtung zum festgelegten Zeitpunkt vor dem Wochenende, sofern keine Rufbereitschaft am Wochenende vereinbart wurde,
  • ein verbesserter Zugang zu erforderlicher fachärztlicher Versorgung, was für die versichertenbezogene Verordnung bedarfsgerechter Medikamente von wesentlicher Bedeutung ist,
  • Fallkonferenzen des Hausarztes und der Hausärztin mit der examinierten Pflegekraft der Pflegeeinrichtung.

Laufzeiten

  • Vertragslaufzeit: 1. April 2022 bis 31. März 2026

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