HebVtr – Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe
§ 4 HebVtr, Geltungsbereich des Vertrages
(1)1 Der Vertrag und seine Anlagen gelten für Hebammen im Sinne des HebG, wenn die Voraussetzungen nach Absatz 2 und 3 vorliegen. 2 § 74 Absatz 1 HebG gilt entsprechend.
(2)1 Der Vertrag entfaltet Rechtswirkung für freiberuflich tätige Hebammen, wenn sie einem Verband nach § 134a Absatz 1 Satz 1 SGB V auf Bundes- oder Landesebene angehören und die Satzung dieses Verbandes vorsieht, dass die von dem Verband abgeschlossenen Verträge Rechtswirkung für die dem Verband angehörenden Hebammen haben. 2 Dieser Vertrag gilt ebenfalls für diejenigen freiberuflich tätigen Hebammen, die diesem Vertrag gegenüber dem GKV-Spitzenverband nach § 134a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 SGB V beigetreten sind, wenn sie nicht in einem der oben genannten Verbände Mitglied sind. 3 Rechtswirkung tritt ein, sobald das Beitrittsverfahren nach § 5 beim jeweiligen Berufsverband bzw. beim GKV-Spitzenverband vollständig abgeschlossen ist.
(3) Hebammen sind dann freiberuflich tätig, wenn sie insbesondere frei über ihre Arbeitskraft und -organisation verfügen können, Tätigkeitszeit und -ort bestimmen und das unternehmerische Risiko tragen.
(4)
Die Rechtswirkung des Vertrages endet für die Hebamme, wenn
1.ihre Mitgliedschaft im entsprechenden Verband endet,
2.sie den Beitritt zum Vertrag gegenüber dem Verband widerruft, über den sie diesem Vertrag beigetreten ist,
3.sie für die Versorgung von Versicherten für mehr als 3 Monate nicht mehr zur Verfügung steht (Tätigkeitsunterbrechung),
4.kein Berufshaftpflichtversicherungsschutz nach § 7 Absatz 4 mehr besteht,
5.die Hebamme wegen Vertragsverstößen gemäß § 13 Absatz 4 vom Vertrag ausgeschlossen wurde oder
6.die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme sofort vollziehbar oder rechtskräftig zurückgenommen, widerrufen oder ruhend gestellt wurde.
Vorherige Seite
Nächste Seite
Weitere Inhalte
Mehr Funktionen für das Fachportal
Ihre Vorteile im Persönlichen Bereich
Registrierten Nutzenden stehen eine Reihe an kostenfreien Funktionen zur Verfügung:
Lesezeichen für die Rechtsdatenbank
Stellen Sie unseren Fachleuten Fragen zu Rechtsthemen im Expertenforum
Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten über den Link „Einloggen“ oben rechts im Portal ein.
Wenn Sie noch nicht registriert sind, legen Sie ein kostenfreies Konto an.