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Richtlinien

KFE-RL – Krebsfrüherkennungs-Richtlinie

Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs-Richtlinie/KFE-RL)
Sozialversicherungsrecht
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KFE-RL – Krebsfrüherkennungs-Richtlinie



§ 27 KFE-RL, Leistungen

Die Maßnahmen zur Früherkennung von Krebserkrankungen, die sowohl bei Frauen als auch bei Männern durchgeführt werden, umfassen

  • a)Früherkennungsuntersuchungen auf Hautkrebs (§§ 28 bis § 36),
  • b)Früherkennungsuntersuchungen auf kolorektales Karzinom (geregelt in der oKFE-RL),
  • c)Früherkennungsuntersuchung auf Lungenkrebs (§§ 37 bis § 46).

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