Grundsätzliche Hinweise Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten, Praktikanten und Auszubildenden ohne Arbeitsentgelt sowie Auszubildenden des Zweiten Bildungswegs [RS 2025/04]
Grundsätzliche Hinweise Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten, Praktikanten und Auszubildenden ohne Arbeitsentgelt sowie Auszubildenden des Zweiten Bildungswegs [RS 2025/04]
(1) Die Versicherungspflicht für Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 5 Absatz 1 Nummer 9 SGB V knüpft an die Einschreibung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule an und tritt grundsätzlich unabhängig davon ein, ob Studenten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben (vgl. Ziff. 1.1.1.). Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studenten beginnt regelmäßig mit dem Semester, frühestens mit dem Tag der Einschreibung oder der Rückmeldung (vgl. Ziff. 5.1.1.); sie endet im Regelfall mit Ablauf des Semesters der Exmatrikulation (vgl. Ziff. 5.2.1.).
(2) Das Semester ist somit in der mitgliedschaftsrechtlichen Regelungssystematik der KVdS die maßgebende Zeiteinheit. Abweichungen sind nur in engen Grenzen oder dann zulässig, wenn das Gesetz sie ermöglicht. Dementsprechend stellt die Einreise internationaler Studierender aus dem Ausland nach Semesterbeginn oder Einschreibung zum Zwecke der Teilnahme an Lehrveranstaltungen oder Prüfungen keinen Zeitpunkt dar, der die Mitgliedschaft in der studentischen Krankenversicherung und damit verbunden die Beitragspflicht abweichend vom zuvor genannten Grundsatz beginnen lässt. Gleiches gilt für das Ende der Mitgliedschaft im Fall der Ausreise aus Deutschland vor dem Semesterende; hiervon ausgenommen sind die Fälle der Exmatrikulation (§ 190 Absatz 9 Satz 3 SGB V).
Vorherige Seite
Nächste Seite
Weitere Inhalte
Mehr Funktionen für das Fachportal
Ihre Vorteile im Persönlichen Bereich
Registrierten Nutzenden stehen eine Reihe an kostenfreien Funktionen zur Verfügung:
Lesezeichen für die Rechtsdatenbank
Stellen Sie unseren Fachleuten Fragen zu Rechtsthemen im Expertenforum
Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten über den Link „Einloggen“ oben rechts im Portal ein.
Wenn Sie noch nicht registriert sind, legen Sie ein kostenfreies Konto an.