Minijob- und Übergangsbereichsrechner 2022

Der praktische Minijob- und Übergangsbereichsrechner 2022 ermittelt die aktuellen Bezüge für geringfügige Beschäftigungen bis 450 Euro (Minijobs) (ab Oktober 2022 520 Euro) und Tätigkeiten im Übergangsbereich (Midijobs).

Was ist neu 2022?

Der Rechner berücksichtigt für die Berechnung des Lohns relevante rechtliche Änderungen wie

  • die neue Insolvenzgeldumlage von 0,09 Prozent
  • die Erhöhung des Kinderlosenzuschlags in der Pflegeversicherung von 0,25 auf 0,35 Prozent
  • den in 2022 anfallenden Arbeitgeberanteil in der Arbeitslosenversicherung für Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben
  • Die erhöhten Minijobgrenzen von 520 EUR
  • Den neuen Übergangsbereich für Arbeitsentgelte in der Spanne zwischen 520,01 EUR und 1.600,00 EUR
  • Den erhöhten Grundfreibetrag im Steuerrecht für 2022 

Ihre Berechnung





Die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge hat sich zum 1. Oktober 2022 verändert, weshalb keine Jahreswerte ermittelt werden können.



0,00 €

0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €

0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €

Aktuelles Berechnungsdatum: 18.5.2025 | Programmversion: 22.1.0
Dieses Tool dient zur ersten Orientierung. Es ersetzt keinesfalls ein komplettes Lohn- und Gehaltsabrechnungsprogramm.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Ergebnisse stellen keine Auskunft über Ihre Steuerschuld und Sozialversicherungsbeiträge dar.
*

Was können Sie mit dem Minijob- und Übergangsbereichsrechner berechnen?

Der Minijob‑ und Übergangsbereichsrechner der AOK ist ein nützliches Tool für Arbeitgeber mit Beschäftigten im Mini‑ und Midijobbereich. Er beantwortet unter anderem die folgenden Fragen:

  • Wie hoch sind die Sozialbeiträge?
  • Wie wirken sich vermögenswirksame Leistungen aus?
  • Wie hoch ist die gesamte Arbeitgeberbelastung?
  • Wie wirkt sich die Kirchensteuer aus?
  • Wie hoch ist die Steuerlast bei unterschiedlichen Lohnsteuerklassen?
  • Wie hoch sind die Umlagen?

Tipps für Benutzer

Der Minijob‑ und Übergangsbereichsrechner benötigt nur wenige Eckdaten:

  • Bruttogehalt
  • Berechnungszeitraum
  • Bundesland des Beschäftigungsorts
  • Geburtsjahr
  • Steuerklasse
  • Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung
  • zuständige AOK

Mit dem Rechner können Sie auch das Nettogehalt für Mitarbeiter ermitteln, die bei einer anderen Krankenkasse als der AOK versichert sind.

Ausnahmen vom Übergangsbereich

Diese Personen sind von den besonderen Regelungen zur Beitragsberechnung im Übergangsbereich ausgenommen:

  • Auszubildende
  • Praktikanten
  • Teilnehmer an dualen Studiengängen
  • Teilnehmer am freiwilligen sozialen oder freiwilligen ökologischen Jahr und am Bundesfreiwilligendienst
  • Beschäftigte in Wiedereingliederungsmaßnahmen nach einer Arbeitsunfähigkeit, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt der Beschäftigung vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit außerhalb des Übergangsbereichs lag
  • Kurzarbeiter, wenn das vorherige Arbeitsentgelt ohne Arbeitsausfälle durch Kurzarbeit nicht im Übergangsbereich lag

Passend zum Thema

Gehaltsrechner

Mit dem Gehaltsrechner der AOK berechnen Sie Bruttolohn, Nettolohn, Sozialversicherungsbeiträge und den Arbeitgeberanteil. Einfach die Eckdaten der Beschäftigung eingeben.

 

Weiteres zum Thema

Aktuelles

  • Pflegeversicherung: Ein junger Vater sitzt mit seiner Tochter auf einer Wiese
    22.04.2025 | Online-Seminar

    PV: digitales Nachweisverfahren

    Wie Arbeitgeber ab 1. Juli 2025 in das neue Nachweisverfahren für Kinder in der Pflegeversicherung eingebunden werden.
  • Aufgaben von Arbeitgebern bei Mutterschutz: Eine Schwangere arbeitet im Büro an Smartphone und Laptop
    01.04.2025 | Online-Seminar

    Mutterschutz und Arbeitgeber

    Die Aufgaben des Arbeitgebers bei Mutterschutz. Online-Seminar zur neuen Rechtslage bei den Mutterschutzfristen.
  • Mitarbeitendenbindung: zwei gut gelaunte Personen im lockeren Gespräch
    15.05.2025 | Newsletter Ausgabe 05/2025

    Mitarbeitendenbindung stärken

    Wie Unternehmen mit gezielten Maßnahmen die emotionale Bindung ihrer Beschäftigten stärken und Anwesenheiten fördern können.

Das könnte Sie auch interessieren

Passende Informationen zum Thema Minijob- und Übergangsbereichsrechner

Drogen am Arbeitsplatz

Drogen können die Gesundheit, Arbeitsfähigkeit und Arbeitssicherheit von Beschäftigten erheblich beeinträchtigen, auch am Arbeitsplatz. Über rechtliche Pflichten von Arbeitgebern und präventive Maßnahmen gegen Drogenkonsum informiert das AOK-Arbeitgeberportal.

Mehr erfahren
Wählbare Krankenkassen

Beschäftigte können eine Krankenkasse der gesetzlichen Krankenversicherung wählen – etwa die AOK des Wohn- oder des Beschäftigungsorts. An diese Wahl sind sie in der Regel ein Jahr lang gebunden.

Mehr erfahren
Ausübung des Krankenkassenwahlrechts

Wenn ein Mitglied bei Eintritt von Versicherungspflicht eine neue Krankenkasse wählt oder seine bisherige Krankenkasse bei unverändertem Versicherungsverhältnis wechseln möchte, gelten Fristen.

Mehr erfahren
Kontakt zur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Kontakt

Haben Sie Fragen? Gerne setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.