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Entsendungen und A1-Bescheinigung

Für Beschäftigte, die nur vorübergehend in einem anderen Staat tätig sind, gibt es Sonderregelungen im Sozialversicherungsrecht. Das betrifft sowohl Entsendungen in der EU als auch in außereuropäische Länder. A1-Bescheinigungen gelten für Entsendungen innerhalb der EU, des EWR, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs.

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  • 29.09.2026 | Sozialversicherung 2027

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