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Rundschreiben

2006 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zur Unfallversicherung der nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen [RS 2006/06]
Sozialversicherungsrecht
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2006 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 1.3.5.2. RS 2006/06, § 2 Absatz 1 Nummer 5 SGB VII (landwirtschaftliche Unternehmer, ihre Ehegatten/Lebenspartner und mitarbeitende Familienangehörige)

Landwirtschaftliche Unternehmer, ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten bzw. Lebenspartner im Sinne des LPartG und im landwirtschaftlichen Unternehmen nicht nur vorübergehend mitarbeitende Familienangehörige stehen bei Pflegetätigkeiten nach § 2 Absatz 1 Nummer 5 SGB VII unter Unfallversicherungsschutz, wenn

  • -die Pflegetätigkeit im landwirtschaftlichen Haushalt durchgeführt wird und
  • -der Haushalt Teil des landwirtschaftlichen Unternehmens ist (vgl. § 124 Nummer 1 SGB VII).

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