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Rundschreiben

2002 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Entgeltersatzleistungen [RS 2002/02]
Sozialversicherungsrecht
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2002 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. B.I.2.3. RS 2002/02, Arbeitseinkommen

Für die Ermittlung des der Leistung zugrunde liegenden Arbeitseinkommens ist vom Begriff des Arbeitseinkommens im Sinne des § 15 SGB IV auszugehen. Arbeitseinkommen findet keine Berücksichtigung für die Bemessung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.


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