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Rundschreiben

1996 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum KSVG; Durchführung ab 1. 1. 1996 [RS 1996/01]
Sozialversicherungsrecht
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1996 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. 11.9.3. RS 1996/01, Verjährung

Der Anspruch der Künstlersozialkasse auf die Beitragsanteile der Versicherten verjährt nach § 19 KSVG in Verb. mit § 25 SGB IV in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit.


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