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Rundschreiben

1996 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum KSVG; Durchführung ab 1. 1. 1996 [RS 1996/01]
Sozialversicherungsrecht
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1996 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. 2.2.2. RS 1996/01, In der Kranken- und Pflegeversicherung

(Rechtsgrundlage nicht abgebildet; siehe Bd. I: § 5 KSVG)

Auch in der Krankenversicherung tritt Versicherungspflicht dann nicht ein, wenn der Künstler bereits anderweitig gegen Krankheit in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist oder er aus anderen Gründen keinen Versicherungsschutz benötigt. . .


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