Category Image
Rundschreiben

1994 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum PflegeVG; Versicherungs-, Melde- und Beitragsrecht [RS 1994/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1994 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. A.II.3.6. RS 1994/01, Krankenversorgungsberechtigte nach dem BEG

Einen Anspruch auf Krankenversorgung nach dem BEG hat nach § 141a BEG der Verfolgte für nicht verfolgungsbedingte Leiden. Ist die versorgungsberechtigte Person weder in der gesetzlichen Krankenversicherung noch bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert, besteht Versicherungspflicht nach § 21 Nummer 5 SGB XI.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte
Kontakt zur AOK PLUS
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.