Category Image
Richtlinien

MVV-RL – Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung

Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung (Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung) [MVV-RL]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

MVV-RL – Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung



Anlage I Ziff. 14 § 6 MVV-RL, Zusätzliche Anforderungen an die Qualitätssicherung bei den Indikationen gemäß Anlage I Ziff. 14 § 1 Nummer 7 und Nummer 8

(1) Das in Anlage I Ziff. 14 § 2 Absatz 4 genannte interdisziplinäre Team besteht mindestens aus

  • -dem für die Durchführung und Befundung der PET verantwortlichen Facharzt gemäß Anlage I Ziff. 14 § 2 Absatz 2 Nummer 1,
  • -Facharzt für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie,
  • -dem verantwortlichen Strahlentherapeuten und
  • -einem Facharzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde oder einem Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie.

(2) In die Entscheidungen gemäß Anlage I Ziff. 14 § 1 Nummer 7 und 8 sollen Ärzte weiterer betroffener Fachgebiete einbezogen werden, sofern deren Expertise für die Entscheidungsfindung erforderlich ist. Anlage I Ziff. 14 § 3 Absatz 2 gilt entsprechend.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK PLUS
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.