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§ 2292 BGB, Aufhebung durch gemeinschaftliches Testament

Ein zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern geschlossener Erbvertrag kann auch durch ein gemeinschaftliches Testament der Ehegatten oder Lebenspartner aufgehoben werden.

§ 2292 geändert durch G vom 4. 5. 2021 (BGBl. I S. 882).


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