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Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
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1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 37 SGB V Ziff. 6. RS 1988/01, Verfahren

Die häusliche Krankenpflege ist grundsätzlich vor dem Tätigwerden der Pflegekraft bei der Krankenkasse zu beantragen. Diesem Antrag ist eine . . . vertragsärztliche Bescheinigung beizufügen; sie muss Angaben über den Grund der häuslichen Krankenpflege sowie die Art, Intensität und voraussichtliche Dauer der erforderlichen Maßnahmen enthalten (vgl. § 27 BMV-Ä . . .).


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