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Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
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1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 24 SGB V Ziff. 9. RS 1988/01, Einrichtungen

Für die Inanspruchnahme von [Medizinischen Vorsorgeleistungen] für Mütter und Väter kommen die Einrichtungen des Müttergenesungswerkes oder gleichartige Einrichtungen in Betracht. . . Träger dieser Einrichtungen sind im Allgemeinen Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege. Unter vergleichbaren Einrichtungen sind solche zu verstehen, die ebenfalls schwerpunktmäßig medizinische [Vorsorgeleistungen] für Mütter [und Väter] bzw. für Mütter [und Väter] mit Kindern durchführen. Für die Belegung von Einrichtungen des MGW oder gleichartigen Einrichtungen wird . . . vorausgesetzt, dass mit diesen Einrichtungen Versorgungsverträge im Sinne des § 111a geschlossen sind.


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