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oKFE-RL – Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme

Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-Richtlinie/oKFE-RL)
Sozialversicherungsrecht
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oKFE-RL – Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme



III. § 4 oKFE-RL, Inhalte des Früherkennungsprogramms

Das Programm zur Früherkennung des Zervixkarzinoms umfasst im Rahmen der in III. § 3 genannten Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgend genannten Leistungen:

  • -Einladung, Information und Aufklärung der anspruchsberechtigten Frauen (III. § 5),
  • -zytologiebasiertes oder kombiniertes Primärscreening mit klinischer Untersuchung, Befundmitteilung und Beratung (III. § 6) und
  • -Abklärungsdiagnostik (III. § 7).

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