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PflAPrV – Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - PflAPrV)
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PflAPrV – Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung



Anlage 13 PflAPrV, (zu § 42 Satz 1)

Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

Name, Vorname

__________________________________________________________________________
Geburtsdatum Geburtsort

__________________________________________________________________________

erhält aufgrund des PflBG mit Wirkung vom heutigen Tage die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung

"____________________________________"

zu führen.

Ort, Datum

__________________________ (Siegel)

__________________________
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur)

Anlage 13 geändert durch G vom 12. 12. 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 359).


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