Category Image
Richtlinien

PsychTh-RL – Psychotherapie-Richtlinie

Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie) [PsychTh-RL]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

PsychTh-RL – Psychotherapie-Richtlinie



§ 26 PsychTh-RL, Übende und suggestive Interventionen

(1)1 Psychosomatische Grundversorgung kann auch durch übende und suggestive Interventionen unter Einschluss von Instruktionen und von Bearbeitung therapeutisch bedeutsamer Phänomene erfolgen. 2 Dabei können folgende Interventionen zur Anwendung kommen:

  • 1.Autogenes Training als Einzel- oder Gruppenbehandlung (Unterstufe),
  • 2.Jacobsonsche Relaxationstherapie als Einzel- oder Gruppenbehandlung,
  • 3.Hypnose in Einzelbehandlung.
3 Diese Interventionen dürfen während einer tiefenpsychologisch fundierten oder analytischen Psychotherapie grundsätzlich nicht angewendet werden.

(2)1 Die Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung gemäß Absatz 1 Nummer 1 und 2 sind auch als Gruppenbehandlung mit mindestens 2 bis höchstens 10 Patientinnen und Patienten durchführbar. 2 Eine Kombination von Einzel- und Gruppenbehandlung ist möglich.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte
Kontakt zur AOK PLUS
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.