Category Image
Richtlinien

PflVerg-RL – Pflegevergütungs-Richtlinien

Richtlinien nach § 82c Absatz 4 SGB XI zum Verfahren nach § 82c Absätze 1 bis 3 und 5 SGB XI (Pflegevergütungs-Richtlinien) [PflVerg-RL]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

PflVerg-RL – Pflegevergütungs-Richtlinien



§ 2 PflVerg-RL, Bildung von Regionen

Als Region für die Ermittlung des regional üblichen Entlohnungsniveaus nach § 3 gilt das jeweilige Bundesland.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte
Kontakt zur AOK PLUS
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.