Category Image
Rundschreiben

2016 - Rundschreiben Nr. 3

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des KHSG zur Haushaltshilfe, häuslichen Krankenpflege und Kurzzeitpflege [RS 2016/03]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2016 - Rundschreiben Nr. 3



Ziff. 3.2.5. RS 2016/03, Fazit

Im Ergebnis ist bei einem Antrag auf Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 Absatz 1a SGB V im Rahmen der Prüfung der Leistungsvoraussetzungen wie nachfolgend dargestellt vorzugehen:

  • 1.Liegen krankheitsbedingte Beeinträchtigungen insbesondere infolge einer Krankenhausbehandlung, einer ambulanten Operation, einer ambulanten Krankenhausbehandlung sowie in vergleichbaren Fallkonstellationen vor?

nein
Leistungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt.
↓ ja
  • 2.Liegt ein Hilfebedarf bei der Grundpflege und ggf. der hauswirtschaftlichen Versorgung vor?

nein
Leistungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt.
↓ ja
  • 3.Können die erforderlichen grundpflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen selbständig durchgeführt werden?

ja
Leistungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt.
↓ nein
  • 4.Liegt beim Versicherten Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 nach dem SGB XI vor?

ja
Leistungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt.
↓ nein
  • 5.Kann eine im Haushalt lebende Person die erforderlichen Maßnahmen durchführen (vgl. § 37 Absatz 3 SGB V)?

ja
Leistungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt.
↓ nein
  • 6.Soll die HKP an einem geeigneten Ort im Sinne der HKP-RL durchgeführt werden (vgl. Ziff. 3.2.4.)?

nein
Leistungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt.
↓ ja
Es besteht grundsätzlich ein Anspruch auf häusliche Krankenpflege nach § 37 Absatz 1a SGB V.

Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK PLUS
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.