Category Image
Richtlinien

Geringfüg-RL – Geringfügigkeits-Richtlinien

Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien) [Geringfüg-RL]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

Geringfüg-RL – Geringfügigkeits-Richtlinien



Ziff. B.2.2.5. Geringfüg-RL, Geringfügig entlohnte Beschäftigungen in Privathaushalten

Die Ausführungen unter Ziff. B.2.2.3. und Ziff. B.2.2.4. gelten für geringfügig entlohnte Beschäftigungen in Privathaushalten gleichermaßen.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK PLUS
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.