Thema

Kurzarbeit

Kann im Betrieb vorübergehend nicht gearbeitet werden, soll Kurzarbeitergeld den Verdienstausfall der Beschäftigten teilweise ausgleichen. Es wird unterschieden zwischen konjunktureller und saisonaler Kurzarbeit. Der Arbeitgeber berechnet und zahlt das Kurzarbeitergeld. Bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge und bei den Entgeltmeldungen gelten Besonderheiten. Neu hinzugekommen ist seit 1. April 2024 das Qualifizierungsgeld. Ziel des Qualifizierungsgeldes ist es, durch bedarfsgerechte Qualifizierungsmaßnahmen Beschäftigte in Betrieben zu halten, die besonders vom Strukturwandel betroffen sind und Fachkräfte zu sichern.

Aktuelles

  • Trends & Tipps 2026 – Neues in der Sozialversicherung: zwei Personen in einem Büro schauen sich ein Online-Seminar an
    07.10.2025 | Seminar-on-demand

    Trends & Tipps 2026

    Sie möchten wissen, was im nächsten Jahr in der SV wichtig wird? Melden Sie sich zum kostenfreien Seminar-on-demand an.
  • Entsendungen in Abkommensstaaten 2026: Zwei Reisende unterwegs zum Gate im Flughafen.
    02.12.2025 | SV-Änderungen zum Jahreswechsel

    Entsendungen in Abkommensstaaten

    Das Antragsverfahren bei Entsendungen in Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, wird digital.
  • Neues bei Minijobs: Minijobberin an einer Supermarktkasse.
    19.11.2025 | SV-Änderungen zum Jahreswechsel

    Neue Minijobgrenze 2026

    Durch den höheren Mindestlohn steigt im kommenden Jahr wieder die Minijobgrenze. Tipps für Arbeitgeber.
Weiteres zum Thema

Expertenforum

Stellen Sie im Expertenforum Fachleuten der AOK Ihre Fragen zu allen Aspekten der Sozialversicherung. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine kompetente Antwort.

Zwei Menschen sitzen vor einem Bildschirm

Passende Beiträge im Expertenforum

Sie haben Fragen zum Thema Kurzarbeit und Schlechtwetter? Im Expertenforum erhalten Sie werktäglich innerhalb von 24 Stunden fundierte Antworten von den AOK-Fachleuten.

Das könnte Sie auch interessieren

Passende Informationen zum Thema Kurzarbeit

Dauer der Entgeltfortzahlung

Beschäftigte haben von Beginn einer Arbeitsunfähigkeit an Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für die Dauer von in der Regel maximal sechs Wochen.

Mehr erfahren
Entgeltfortzahlungsversicherung

Kleinere und mittlere Betriebe sind gegen die finanziellen Risiken der Entgeltfortzahlung an arbeitsunfähig erkrankte Beschäftigte abgesichert. Dafür zahlen sie eine Umlage – die U1.

Mehr erfahren
Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Die Arbeitsunfähigkeit muss die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall sein. Ist das nicht der Fall, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Mehr erfahren

Aktuelle Dokumente in der Rechtsdatenbank

Passende Dokumente zum Thema Kurzarbeit
  • Regelvoraussetzungen für Kurzarbeitergeld

    Was erheblicher Arbeitsausfall ist, wird in § 96 SGB III definiert.

    Mehr erfahren
  • Leistungsumfang des Kurzarbeitergelds

    In § 106 SGB III wird der Begriff Nettoentgeltdifferenz erläutert.

    Mehr erfahren
Kontakt zur AOK Nordost
Telefon Icon

AOK-Service-Telefon

0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formular Icon

Formulare

Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Grafik e-mail

Kontaktformular

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück