Beiträge für Minijobs 2023

Welche Beiträge, Steuern und Umlagen Arbeitgeber für Minijobber bis zur Geringfügigkeitsgrenze abführen müssen, steht in dieser Tabelle: für das aktuelle Jahr und rückwirkend für vorige Jahre. Die Minijobgrenze liegt seit dem 1. Oktober 2022 bei 520 Euro. Bitte entnehmen Sie der Tabelle die Beitragsart, die Beitragsgruppe und den Prozentsatz der Abgabe, die durch die Minijob-Zentrale eingezogen wird.

Beiträge für Minijobs 2023

Bei­trä­ge/​Steu­ern/​Um­la­genBei­trags­grup­pePro­zent­satz
Pau­scha­ler Ar­beit­ge­ber­bei­trag zur Kran­ken­ver­si­che­rung600013,00 %
Pau­scha­ler Ar­beit­ge­ber­bei­trag zur Kran­ken­ver­si­che­rung bei Be­schäf­ti­gung im pri­va­ten Haus­halt60005,00 %
Pau­scha­ler Ar­beit­ge­ber­bei­trag zur Ren­ten­ver­si­che­rung050015,00 %
Pau­scha­ler Ar­beit­ge­ber­bei­trag zur Ren­ten­ver­si­che­rung bei Be­schäf­ti­gung im pri­va­ten Haus­halt05005,00 %
Bei­trag zur Ren­ten­ver­si­che­rung01003,60 %
Bei­trag zur Ren­ten­ver­si­che­rung bei Be­schäf­ti­gung im pri­va­ten Haus­halt010013,60 %
Ein­heit­li­che Pausch­steu­erSt2,00 %
In­sol­venz­geld­um­la­ge 0,06 %
Um­la­ge für Krank­heits­auf­wen­dun­gen (80 %)U11,1 %
Um­la­ge für Mut­ter­schafts­auf­wen­dun­gen (100 %)U20,24 %

Stand

Erstellt am: 07.12.2022

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