Beiträge für Minijobs 2023
Welche Beiträge, Steuern und Umlagen Arbeitgeber für Minijobber bis zur Geringfügigkeitsgrenze abführen müssen, steht in dieser Tabelle: für das aktuelle Jahr und rückwirkend für vorige Jahre. Die Minijobgrenze liegt seit dem 1. Oktober 2022 bei 520 Euro. Bitte entnehmen Sie der Tabelle die Beitragsart, die Beitragsgruppe und den Prozentsatz der Abgabe, die durch die Minijob-Zentrale eingezogen wird.
Beiträge für Minijobs 2023
| Beiträge/Steuern/Umlagen | Beitragsgruppe | Prozentsatz |
|---|---|---|
| Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung | 6000 | 13,00 % |
| Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung bei Beschäftigung im privaten Haushalt | 6000 | 5,00 % |
| Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung | 0500 | 15,00 % |
| Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung bei Beschäftigung im privaten Haushalt | 0500 | 5,00 % |
| Beitrag zur Rentenversicherung | 0100 | 3,60 % |
| Beitrag zur Rentenversicherung bei Beschäftigung im privaten Haushalt | 0100 | 13,60 % |
| Einheitliche Pauschsteuer | St | 2,00 % |
| Insolvenzgeldumlage | 0,06 % | |
| Umlage für Krankheitsaufwendungen (80 %) | U1 | 1,1 % |
| Umlage für Mutterschaftsaufwendungen (100 %) | U2 | 0,24 % |
Stand
Erstellt am: 07.12.2022
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