Pflegeversicherung und Pflegezeit

Die soziale Pflegeversicherung wurde 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Sie ist eine Pflichtversicherung für alle, die gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Der Beitragssatz der Pflegeversicherung beträgt 3,05 Prozent beziehungsweise für Kinderlose 3,3 Prozent. Bei einer gesetzlichen Krankenkasse Versicherte sind automatisch in deren Pflegekasse versichert.
Neben der sozialen Pflegeversicherung leisten Kommunen und Länder einen wichtigen Beitrag zur pflegerischen Versorgung der Bevölkerung. Die Broschüre gibt einen Einstieg ins Thema Pflegeversicherungen und das Leistungsspektrum.
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