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Pflegeversicherung und Pflegezeit

Die soziale Pflegeversicherung ist seit 30 Jahren ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung. Als umfassende Pflichtversicherung gilt sie für alle, die gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Dabei sind alle, die gesetzlich krankenversichert sind, grundsätzlich automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Für Eltern mit mehreren Kindern gibt es Beitragsabschläge. Wenn Beschäftigte Angehörige pflegen, haben sie Anspruch auf Auszeiten wie die Kurzzeitige Arbeitsverhinderung wegen Pflege, Pflegezeit oder Familienpflegezeit.

Aktuelles

  • Arbeitszeiterfassung ist Pflicht: Frau greift nach Kiste in einem Regallager.
    08.01.2026 | SV-Änderungen zum Jahreswechsel

    Arbeitszeiterfassung ist Pflicht

    Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Arbeitszeiten der Beschäftigten systematisch zu erfassen. Mehr dazu bei Trends & Tipps.
  • SV-Beiträge 2026: Mann am Schreibtisch tippt auf einem Taschenrechner
    05.01.2026 | SV-Änderungen zum Jahreswechsel

    SV-Beiträge und Rechengrößen 2026

    Höhere Entgeltgrenzen und Rechengrößen: Mit welchen Werten Sie in der SV im Jahr 2026 rechnen müssen.
  • Nachweis der Elterneigenschaft für die Pflegeversicherung: Tochter mit pflegebedürftiger Mutter in einer Küche.
    09.12.2025 | PV-Nachweis Elterneigenschaften

    Update zum digitalen Verfahren

    Das digitale Verfahren zum Nachweis der Elterneigenschaft ist angelaufen. Zum Jahreswechsel gibt es kleinere Ergänzungen.
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  • Pflegezeitgesetz (PflegeZG)

    Das Gesetz enthält Bestimmungen zur kurzzeitigen Arbeitsverhinderung und zur Pflegezeit.

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