Thema

Meldungen zur Sozialversicherung

Arbeitgeber melden versicherungspflichtig Beschäftigte der Krankenkasse, bei der sie Mitglied sind. Sie liefern damit den Versicherungsträgern alle relevanten Daten über die Versicherten im Zusammenhang mit der Beschäftigung. Weitere Meldungen sind zum Beispiel Jahres-, Unterbrechungs- und Sofortmeldungen. Die Meldedaten sind für die Abwicklung der Sozialversicherung unverzichtbar. Meldungen werden direkt über die Entgeltabrechnungsprogramme oder mit Ausfüllhilfen erstellt und übermittelt.

Aktuelles

  • Trends & Tipps 2026 – Neues in der Sozialversicherung: zwei Personen in einem Büro schauen sich ein Online-Seminar an
    07.10.2025 | Seminar-on-demand

    Trends & Tipps 2026

    Sie möchten wissen, was im nächsten Jahr in der SV wichtig wird? Melden Sie sich zum kostenfreien Seminar-on-demand an.
  • Online-Training im Büro direkt am Arbeitsplatz
    08.01.2026 | Online-Trainings

    Für mehr Fachwissen

    Die kostenfreien interaktiven Online-Trainings der AOK zur Sozialversicherung sind jetzt für das Jahr 2026 verfügbar.
  • Arbeitszeiterfassung ist Pflicht: Frau greift nach Kiste in einem Regallager.
    08.01.2026 | SV-Änderungen zum Jahreswechsel

    Arbeitszeiterfassung ist Pflicht

    Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Arbeitszeiten der Beschäftigten systematisch zu erfassen. Mehr dazu bei Trends & Tipps.
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Passende Dokumente zum Thema Meldungen zur Sozialversicherung
  • Datenerfassungs-​ und -​übermittlungsverordnung (DEÜV)

    In der DEÜV wird das Meldeverfahren zwischen Arbeitgebern und SV-Trägern geregelt.

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  • Meldepflichten des Arbeitgebers

    Die Meldungen des Arbeitgebers und ihre Weiterleitung behandelt § 28a SGB IV.

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