Meldungen zur Sozialversicherung
Arbeitgeber melden versicherungspflichtig Beschäftigte der Krankenkasse, bei der sie Mitglied sind. Sie liefern damit den Versicherungsträgern alle relevanten Daten über die Versicherten im Zusammenhang mit der Beschäftigung. Weitere Meldungen sind zum Beispiel Jahres-, Unterbrechungs- und Sofortmeldungen. Die Meldedaten sind für die Abwicklung der Sozialversicherung unverzichtbar. Meldungen werden direkt über die Entgeltabrechnungsprogramme oder mit Ausfüllhilfen erstellt und übermittelt.
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Regelaltersgrenze erreicht, weiterhin Teilrente, jetzt im Übergangsbereich
08.01.2026
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Arbeit während Elternzeit beim gleichen Arbeitgeber
08.01.2026
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Als Vollrentner weiter arbeiten im Übergangsbereich Änderung schriftlich?
08.01.2026
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07.01.2026
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