Rauchfreier Betrieb

Viele Menschen rauchen trotz ihres Wissens um die gesundheitlichen Gefahren. Daran haben auch die deutlichen Hinweise auf den Tabakverpackungen nichts geändert. Arbeitgeber haben zum einen die Aufgabe, die Nichtraucher am Arbeitsplatz zu schützen und können zum anderen Angebote zur Nikotinentwöhnung unterstützen.

Nichtraucherschutz hat Priorität

In Deutschland sind etwa 8,5 Millionen Nichtraucher Passivrauch am Arbeitsplatz ausgesetzt, was dieselben Erkrankungen verursachen kann wie aktives Rauchen. Der Schutz vor dem Passivrauchen ist daher ein wichtiger Baustein betrieblicher Präventionsmaßnahmen. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichtet den Arbeitgeber deshalb dazu, seine Arbeitnehmer vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Dazu kann ein Rauchverbot für das gesamte Unternehmen oder für einzelne Bereiche ausgesprochen werden.

Verhaltenstherapie als Ausstiegshilfe

Laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) orientieren sich viele Nichtraucherprogramme an der kognitiven Verhaltenstherapie. Diese basiert darauf, dass Menschen erlernte Verhaltensweisen wieder „verlernen“ oder „neu lernen“ können.

BZgA
Das rauchfrei Ausstiegsprogramm

Das rauchfrei Ausstiegsprogramm der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unterstützt den Weg in ein rauchfreies Leben mit Tipps und Motivationshilfen.

Rauchen ist ein erlerntes Verhalten, das zur Gewohnheit geworden ist. Im ersten Schritt machen sich Raucher darum bewusst, welche Funktionen die Zigarette in ihrem Fall übernimmt. Äußere Reize spielen eine entscheidende Rolle. Eine Frage lautet etwa: In welchen Situationen verspüre ich den Impuls, zur Zigarette zu greifen? Anschließend werden neue Verhaltensweisen entwickelt, um die alten Muster zu ersetzen.

Ziel ist, andere Möglichkeiten zu finden, um

  • im Alltag Rückzugsräume zu erleben
  • mit Menschen in Kontakt zu treten
  • den Tag zu strukturieren
  • Stresssituationen zu bewältigen.

Rauchfrei am Arbeitsplatz

Für viele Raucher gehören die Zigarette und die Raucherpause zur Arbeit dazu. Arbeitgeber, die betriebliche Fehlzeiten langfristig reduzieren wollen, sollten den Rauchern konkrete Hilfen anbieten, die Sucht zu überwinden, wie beispielsweise den Besuch von Raucherentwöhnungskursen im Betrieb. Gemeinsam im Kollegenkreis fällt das Aufhören leichter und zeigt langfristig mehr Erfolg.

1. Verhältnisorientierte Vorsorge
Das Unternehmen schafft Strukturen und Rahmenbedingungen, die das Rauchen in Pausen ermöglichen, bei gleichzeitigem Nichtraucherschutz.

2. Verhaltensorientierte Vorsorge
Die persönlichen und sozialen Fähigkeiten der Beschäftigten werden gefördert, damit sie sich bewusst für das Nichtrauchen entscheiden.

Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz

Gesetzliche Vorgaben für den Arbeitgeber zum Schutz der Nichtraucher gibt es nicht. Mögliche Schutzmaßnahmen können zum Beispiel sein:

  • Einfache räumliche Trennung. Dabei ist darauf zu achten, dass Nichtraucher Raucherräume nicht betreten müssen, auch nicht für ein kurzes Meeting.
  • Raucherkabinen, in denen die verbrauchte Luft abgesaugt und gefiltert wird
  • Unterstände für Raucher auf dem Betriebsgelände.

Eine Verpflichtung, spezielle Raucherräume einzurichten, gibt es nicht. Sollte sich ein Arbeitgeber dazu entscheiden, müssten Raucherräume zum Schutz von Nichtrauchern in jedem Falle besonders abgedichtet werden. In der Umgebung dieser Räume ist die Tabakkonzentration in der Luft sehr hoch.

Passend zum Thema
Workshop Rauchfrei

Nutzen Sie die kompakten Workshop-Angebote der AOK Niedersachsen, wie zum Beispiel zur Suchtprävention mit dem Workshop „Rauchfrei werden“.

Nikotinersatzprodukte als Hilfestellung

Nikotinersatzprodukte mildern Entzugssymptome und das körperliche Verlangen nach einer Zigarette. Die BZgA empfiehlt sie vor allem bei starker körperlicher Abhängigkeit. Ihre Wirksamkeit in Bezug auf die Tabakentwöhnung ist aber nur in Kombination mit einer Intervention wissenschaftlich bewiesen. Das heißt, Nikotinpflaster nur aufkleben und dann rauchfrei werden funktioniert oft nicht. Anders als Zigaretten enthalten die Produkte weder Teer noch Kohlenmonoxid oder krebserregende Substanzen. Sie sind apothekenpflichtig, aber keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Ein Beratungsgespräch beim Hausarzt vor dem Einsatz wird empfohlen.

Übersicht über Nikotinersatzprodukte

  • Nikotinpflaster geben über die Klebeschicht oder eine besondere Membran kontinuierlich Nikotin ab und erzeugen so einen stetig anhaltenden Nikotinspiegel. Die Pflaster gibt es in drei Stärken. Sie eignen sich für Menschen, die gleichmäßig über den Tag verteilt 10 bis 40 oder mehr Zigaretten rauchen.
  • Nikotinkaugummis sollten nur so lange langsam und vorsichtig gekaut werden, bis der Effekt des Nikotins spürbar wird. Danach sollte man sie in der Wangentasche parken. Sie sind vor allem für Menschen geeignet, die bis zu 15 Zigaretten am Tag rauchen, und dies bevorzugt unter bestimmten Bedingungen, zum Beispiel bei Konflikten, in rauchender Gesellschaft oder am Abend.
  • Nikotinlutschtabletten helfen, wenn jemand eher unregelmäßig raucht. Stark Rauchenden wird die Vier-Milligramm-Tablette empfohlen, anderen die Zwei-Milligramm-Tablette. Über einen Zeitraum von 20 bis 30 Minuten setzt die Tablette Nikotin frei, das über die Mundschleimhaut aufgenommen wird.
  • Nikotinnasenspray bringt Nikotin rasch und hoch dosiert über die Nasenschleimhaut in den Körper. Das Spray hilft Rauchern, die mehr als 30 Zigaretten am Tag konsumieren, stark nikotinabhängig sind oder ein unstillbares Verlangen spüren.

Stand

Zuletzt aktualisiert: 02.08.2023

Alle Artikel im Thema
Zurück zum Thema
Zurück
Weiteres zum Thema
Ihr persönlicher Ansprechpartner bei der AOK Niedersachsen

Bei Fragen rund um das Thema Betriebliche Gesundheit

Finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner

Ihre AOK/Region
Ihre PLZ
Land
Das könnte Sie auch interessieren

Passende Informationen zum Thema Rauchfreier Betrieb

Bewegung am Arbeitsplatz

Mehr Schwung im Job: Ob spezielle Bewegungsangebote oder dynamisches Sitzen – Unternehmen können die Mitarbeiter mit einfachen Maßnahmen in Bewegung bringen. Davon profitieren alle.

Mehr erfahren
Gesunde Pause und Erholungsfähigkeit

Gesunde Pausen helfen beim Stressabbau. Damit das klappt, sollten Pausen optimal genutzt werden.

Mehr erfahren
Gesundes Essen bei der Arbeit

Gesunde Ernährung sollte in Unternehmen zur Chefsache werden. Denn gesunde Teams arbeiten besser und sind deutlich motivierter.

Mehr erfahren
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Telefon Icon

0800 0265637

Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.
Grafik Firmenkundenservice

Rückrufservice

Wir rufen Sie gern zu Ihrem Wunschtermin an.