Beitragssätze 2019

Die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung und die weiteren Sozialversicherungsbeiträge finden Sie hier aufgeschlüsselt nach Beitragsart, Beitragsgruppe und Beitragssatz. Der Krankenkassenbeitrag ist ergänzt um den jeweiligen Zusatzbeitrag der AOK. Über die Höhe des Zusatzbeitrags entscheiden die Verwaltungsräte der AOKs individuell. Ergänzend finden Sie hier die Beitragssätze bei Versorgungsbezügen im Zahlstellenverfahren.

Informationen der AOK Hessen

Beitragssätze 2019

KrankenversicherungBeitragsgruppeBeitragssatz
Allgemein100014,6 %
Ermäßigt300014,0 %
Zusatzbeitrag der AOK Hessen0,9 %
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag0,9 %
Weitere BeitragssätzeBeitragsgruppeBeitragssatz
Allgemeine Rentenversicherung010018,6 %
Ar­beits­lo­sen­ver­si­che­rung00102,5 %
In­sol­venz­geld­um­la­ge00500,06 %
Pfle­ge­ver­si­che­rung00013,05 %
Pfle­ge­ver­si­che­rung mit Kind, mit Bei­hil­fe-/​Heil­für­sor­ge­an­spruch ¹00021,525 %
Pfle­ge­ver­si­che­rung Kin­der­lo­se00013,3 %
Pfle­ge­ver­si­che­rung Kin­der­lo­se, mit Bei­hil­fe-/​Heil­für­sor­ge­an­spruch ¹00021,775 %
Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be---4,2 %

Beitragssätze bei Versorgungsbezügen im Zahlstellenverfahren

VersicherungszweigProzentsatz
Kran­ken­ver­si­che­rung 
bis zum 28.2.2019 gilt ein Ge­samt­bei­trags­satz von15,6 %
ab dem 1.3.2019 gilt 14,6 % zu­züg­lich Zu­satz­bei­trags­satz der AOK Hes­sen15,5 %
Kran­ken­ver­si­che­rung (Be­zie­her von Ren­ten und Land­ab­ga­be­ren­ten nach dem ALG) 
bis zum 28.2.2019 gilt ein Ge­samt­bei­trags­satz von8,3 %
ab dem 1.3.2019 gilt 7,3 % zu­züg­lich Zu­satz­bei­trags­satz der AOK Hes­sen8,2 %
Pfle­ge­ver­si­che­rung3,05 %
Pfle­ge­ver­si­che­rung Kin­der­lo­se3,3 %

¹ Diese Regelung gilt für gesetzlich versicherte Beamte und für beschäftigte Beamten­witwen/​‑witwer und Vollwaisen von Beamten sowie für versicherungs­pflichtige Rentner mit eigenen Beihilfe­ansprüchen.

Stand

Zuletzt geprüft am: 01.07.2019

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