Beiträge für Minijobs 2018
Welche Beiträge, Steuern und Umlagen Arbeitgeber für Minijobber bis zur 450 Euro-Grenze abführen müssen, steht in dieser Tabelle: für das aktuelle Jahr und rückwirkend für vorige Jahre. Bitte entnehmen Sie der Tabelle die Beitragsart, die Beitragsgruppe und den Prozentsatz der Abgabe, die durch die Minijob-Zentrale eingezogen wird.
Beiträge für Minijobs
Beiträge/Steuern/Umlagen | Beitragsgruppe | Prozentsatz |
---|---|---|
Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung | 6000 | 13,00 % |
Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung bei Beschäftigung im privaten Haushalt | 6000 | 5,00 % |
Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung | 0500 | 15,00 % |
Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung bei Beschäftigung im privaten Haushalt | 0500 | 5,00 % |
Beitrag zur Rentenversicherung | 0100 | 3,60 % |
Beitrag zur Rentenversicherung bei Beschäftigung im privaten Haushalt | 0100 | 13,60 % |
Einheitliche Pauschsteuer | St | 2,00 % |
Insolvenzgeldumlage | 0,06 % | |
Umlage für Krankheitsaufwendungen (80 %) | U1 | 0,90 % |
Umlage für Mutterschaftsaufwendungen (100 %) | U2 | 0,24 % |
Stand
Erstellt am: 28.11.2017
Passende Informationen zum Thema Beiträge für Minijobs
Mehr als sieben Millionen Menschen arbeiten in Minijobs: in geringfügig entlohnten oder kurzfristigen Beschäftigungen. Erfahren Sie mehr über ihre sozialversicherungsrechtliche Beurteilung.
Die gesetzlichen Krankenkassen ziehen die Beiträge zur Sozialversicherung ein und leiten sie an die anderen Sozialversicherungsträger weiter.