Category Image
Rundschreiben

1996 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum KSVG; Durchführung ab 1. 1. 1996 [RS 1996/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1996 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. 9.3. RS 1996/01, Angaben zum Jahresarbeitseinkommen

§ 13 KSVG berechtigt die Künstlersozialkasse, von den Versicherten und den Zuschussberechtigten Angaben zu fordern, die für die Berechnung der Vomhundertsätze der Künstlersozialabgabe notwendig sind und die die Erfassung von Abgabepflichtigen oder die Ermittlung der abgabepflichtigen Entgelte erleichtern können.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Hessen
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.
Grafik Ansprechpartner

Lob & Kritik

Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Kritik und Anregungen zur Verfügung.