Category Image
Rundschreiben

1981 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Verwaltungsverfahren - SGB X [RS 1981/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1981 - Rundschreiben Nr. 1



§ 30 SGB X Ziff. 2. RS 1981/01, Beglaubigungsverbote

Nicht beglaubigt werden dürfen Unterschriften ohne dazugehörigen Text (Blankounterschriften) sowie Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung (§ 129 BGB) bedürfen, da die amtliche Beglaubigung nicht die öffentliche Beglaubigung ersetzt.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Hessen
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.
Grafik Ansprechpartner

Lob & Kritik

Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Kritik und Anregungen zur Verfügung.