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Rundschreiben

1994 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum PflegeVG; Versicherungs-, Melde- und Beitragsrecht [RS 1994/01]
Sozialversicherungsrecht
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1994 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. A.II.3.6. RS 1994/01, Krankenversorgungsberechtigte nach dem BEG

Einen Anspruch auf Krankenversorgung nach dem BEG hat nach § 141a BEG der Verfolgte für nicht verfolgungsbedingte Leiden. Ist die versorgungsberechtigte Person weder in der gesetzlichen Krankenversicherung noch bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert, besteht Versicherungspflicht nach § 21 Nummer 5 SGB XI.


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