Category Image
Rundschreiben

1998 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum EntgFG [RS 1998/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1998 - Rundschreiben Nr. 1



§ 9 EntgFG Ziff. 2.2. RS 1998/01, Sozialleistungsträger

Die in § 9 Absatz 1 bezeichneten Träger sind identisch mit den in §§ 18 bis § 24 und § 28 SGB I genannten Sozialleistungsträgern. Die in § 18 Nummer 4 LFZG aufgeführten Einrichtungen und Verbände der freien Wohlfahrtspflege gehören nicht dazu.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Hessen
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.
Grafik Ansprechpartner

Lob & Kritik

Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Kritik und Anregungen zur Verfügung.