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Rundschreiben

1998 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum EntgFG [RS 1998/01]
Sozialversicherungsrecht
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1998 - Rundschreiben Nr. 1



§ 3 EntgFG Ziff. 2.5.1. RS 1998/01, Allgemeines

Ist Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache der Arbeitsverhinderung, so verliert der Arbeitnehmer den Anspruch auf Arbeitsentgelt nicht. Dieser Anspruch kann nicht umfassender sein als der, den der Arbeitnehmer bei Arbeitsfähigkeit hätte. Tatbestände, die bei Arbeitsfähigkeit zum Erlöschen des Entgeltanspruchs führen würden, haben deshalb dieselbe Wirkung auch während einer Arbeitsunfähigkeit für den Entgeltfortzahlungsanspruch.


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