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Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV [RS 2022/06]
Sozialversicherungsrecht
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2022 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 5.1.2.1.4. RS 2022/06, Pflichtbeiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen

Die Pflichtbeiträge der Arbeitnehmenden zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen sind bei der Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts nach § 23c Absatz 1 Satz 3 SGB IV entsprechend den gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträgen abzuziehen, soweit Arbeitnehmende diese jeweils selbst tragen.


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