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EGHGB – Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch

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EGHGB – Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch



Artikel 64 EGHGB

§ 354a HGB ist in seiner seit dem 19. 8. 2008 geltenden Fassung nur auf Vereinbarungen anzuwenden, die nach 18. 8. 2008 geschlossen werden.


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