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EGHGB – Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch

Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch [EGHGB]
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EGHGB – Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch



Artikel 29a EGHGB

§ 90a Absatz 2 und 3 HGB in der ab dem 1. 7. 1998 geltenden Fassung ist auch auf Ansprüche aus vor dem 1. 7. 1998 begründeten Handelsvertretervertragsverhältnissen anzuwenden, über die noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist.


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