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PflegeZG – Pflegezeitgesetz

Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)
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PflegeZG – Pflegezeitgesetz



§ 8 PflegeZG, Unabdingbarkeit

Von den Vorschriften dieses Gesetzes kann nicht zuungunsten der Beschäftigten abgewichen werden.


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