Category Image
Gesetze

EGGmbHG – GmbHG-Einführungsgesetz

Einführungsgesetz zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG-Einführungsgesetz - EGGmbHG)
Sonstige
Navigation
Navigation

EGGmbHG – GmbHG-Einführungsgesetz



§ 7 EGGmbHG, Übergangsvorschrift zum Abschlussprüfungsreformgesetz

§ 52 Absatz 1 GmbHG in Verbindung mit § 100 Absatz 5 und § 107 Absatz 4 AktG, jeweils in der Fassung des Abschlussprüfungsreformgesetzes vom 10. 5. 2016 (BGBl. I S. 1142) müssen so lange nicht angewandt werden, wie alle Mitglieder des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses vor dem 17. 6. 2016 bestellt worden sind.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Hessen
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.
Grafik Ansprechpartner

Lob & Kritik

Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Kritik und Anregungen zur Verfügung.