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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 4.3.1.1. RS 2017/11
Ziff. 4.3.1.1. RS 2017/11, Hauptberuflich selbständig Erwerbstätige
Hauptberuflich selbständig Erwerbstätigen, die einen Anspruch auf Krankengeld gemäß § 44 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 SGB V aufgrund einer Wahlerklärung gewählt haben, ist auch ein Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung des Kindes gemäß § 45 SGB V einzuräumen, sofern sie ihrer Arbeit (Erwerbstätigkeit) wegen der notwendigen Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des erkrankten Kindes fernbleiben müssen. Die weiteren Anspruchsvoraussetzungen müssen erfüllt werden. Näheres zum Anspruchsbeginn siehe Abschnitt 5.2.
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