 
    Krankenkassenwahlrecht
Krankenversicherungspflichtige und freiwillig krankenversicherte Beschäftigte können ihre Krankenkasse frei wählen. Dabei wird unterschieden, ob ein sofortiges Wahlrecht bei Eintritt von Versicherungspflicht oder Versicherungsberechtigung besteht oder ob im Lauf einer bestehenden Mitgliedschaft die Krankenkasse gewechselt wird.
Expertenforum der AOK Hessen
Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung - im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Das könnte Sie auch interessieren
Passende Informationen zum Thema Krankenkassenwahlrecht
Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Damit Arbeitgeber die Qualifikation ausländischer Bewerbender beurteilen können, lassen Bewerbende ihre Abschlüsse und Qualifikationen aus dem Ausland in Deutschland prüfen und anerkennen.
Mehr erfahrenExistenzgründer - Beschäftigte einstellen
Wenn Existenzgründende Beschäftigte einstellen, gibt es einige Pflichten wahrzunehmen: Dazu gehören das Anmelden der Mitarbeiter und die Beitragsberechnung zur Sozialversicherung.
Mehr erfahrenUnfallversicherung und Existenzgründer
Selbstständige sind nur selten unfallversicherungspflichtig. Sie können der gesetzlichen Unfallversicherung aber über ihre Berufsgenossenschaft freiwillig beitreten.
Mehr erfahrenFirmenkundenservice
Kontaktformular

