Inklusion am Arbeitsplatz

Zu Diversität im Unternehmen gehört auch, Menschen mit Behinderung eine individuell passende Arbeitsumgebung bereitzustellen. Und das auf eine Art und Weise, in der sie sich gleichwertig willkommen und wertgeschätzt fühlen. In den Köpfen, auf den Wegen zu und bei der Arbeit und digital sollte es möglichst barrierearm zugehen.

Inklusion am Arbeitsplatz: eine Definition

Inklusion bedeutet, dass alle Menschen unabhängig von ihrer körperlichen oder geistigen Verfassung gleiche Chancen und Möglichkeiten haben. In Deutschland leben rund 13 Millionen Menschen mit Einschränkungen, von ihnen sind 7,9 Millionen schwerbehindert. Die Erwerbsquote Behinderter liegt mit 57 Prozent deutlich unter der Nicht-Behinderter (82 Prozent). Es gilt also in der Arbeitswelt ein Umfeld zu schaffen, das Menschen mit Behinderung genauso selbstverständlich wie alle anderen integriert und fördert.

Gesetzliche Grundlagen für mehr Inklusion am Arbeitsplatz

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) aus dem Jahr 2018 stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderung. Arbeitgeber ab einer bestimmten Größe sind verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Tun sie dies nicht, wird eine Ausgleichsabgabe fällig.

Menschen mit Schwerbehinderung und sogenannte Gleichgestellte genießen im Arbeitsrecht einen besonderen Schutz. Geregelt ist das im neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX). Für Jugendliche und junge Erwachsenen mit Behinderung gelten etwas andere Regeln.

Schwerbehinderte Menschen einstellen

Wie viele Menschen mit Schwerbehinderung ein Betrieb einstellen muss, hängt von der Größe des Unternehmens ab und ist im Sozialgesetzbuch IX geregelt (§ 154). So muss zum Beispiel ein Betrieb mit mindestens 20, aber weniger als 40 Arbeitsplätzen einen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen. Betriebe mit 40 bis unter 60 Arbeitsplätzen müssen zwei Menschen mit Schwerbehinderung Arbeit geben. Noch größere Betriebe müssen mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit Menschen mit Schwerbehinderung besetzen.

Schwerbehindertenabgabe

Kommt ein Unternehmen der Verpflichtung nicht nach, Menschen mit Schwerbehinderung einzustellen, fällt eine Schwerbehindertenabgabe an. Mit diesem Geld werden die Fördermöglichkeiten in den anderen Unternehmen finanziert.

Seit 2024 gelten diese Abgaben für nicht besetzte Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen:

  • Bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von drei Prozent, aber weniger als der geltenden Pflichtzahl: 140 Euro
  • Bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von zwei bis drei Prozent: 245 Euro
  • Bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von mehr als 0 Prozent bis weniger als 2 Prozent: 360 Euro
  • Wenn keine schwerbehinderten Menschen beschäftigt werden: 720 Euro

Tipps für eine inklusive Arbeitsumgebung

Um eine inklusive Kultur zu fördern, bedarf es klarer Maßnahmen:

  • Inklusive Rekrutierung: Stellenausschreibungen in einfacher Sprache und gezielte Ansprache von Menschen mit Behinderung. Offene Bewerbungsprozesse sprechen inklusiv alle Menschen an.
  • Sensibilisierung und Schulungen: Weiterbildungen für alle Teammitglieder sensibilisieren und schaffen einen Anlass, sich mit Inklusion praktisch zu beschäftigten.
  • Inklusive Führungskultur: Führungskräfte, die Diversität vorleben und Inklusion bewusst fördern, helfen Menschen und dem Unternehmen.
  • Barrierefreiheit: Arbeitsräume und Materialien sind für alle zugänglich und nutzbar. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hilft mit vielen Praxistipps weiter.

Diversity Management

Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen gelten manchmal als weniger leistungsfähig. Diversitätsmanagement kann dazu beitragen, ihre Fähigkeiten neu zu betrachten und sie ihrer Kompetenz entsprechend einzusetzen.

In zahlreichen Unternehmen durchleuchten sogenannte Behindertenbeauftragte (Disability-Manager, interne oder externe Experten) als Teil des Diversitätsmanagements Arbeitsprozesse.

Sie sollen so optimiert werden, dass Menschen mit Behinderung ihr Potenzial voll einbringen können.

Inklusion im Unternehmen, Zusammen mit der Belegschaft implementiert, kann Toleranz, ein gutes Miteinander und das Wir-Gefühl in der Belegschaft fördern. Davon profitiert der Betrieb auch in der äußeren Wahrnehmung.

Inklusion in der Ausbildung

Bereits 23,3 Prozent aller ausbildungsaktiven Betriebe haben in den vergangenen fünf Jahren Menschen mit Behinderung ausgebildet, so ein Bericht des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW). Viele Auszubildende mit Behinderung sind besonders loyal und bleiben vergleichsweise lange im Unternehmen. Für die Beschäftigung von Azubis mit Behinderung gibt es gute Hilfsangebote, Hotlines und Informationsportale.

Tipps für Betriebe, die ausbilden

  • Integrationsämter bieten Beratung und Unterstützung für Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung einstellen möchten.
  • Die Spezialseite des Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA), die das Institut der Deutschen Wirtschaft betreibt. Ein großer Themenkomplex ist „Menschen mit Lernbehinderung ausbilden“.
  • Regionale Integrationsämter bieten kostenfrei Hilfe bei Maßnahmen zur Umsetzung eines barrierefreien Arbeitsplatzes oder bei der Bereitstellung von Zuschüssen zu den Prüfungsgebühren.
  • Für die praktische Unterstützung bei der Einrichtung eines Ausbildungsplatzes für junge Menschen mit Behinderung in einem Betrieb sind die Integrationsfachdienste zuständig. Sie werden von den Integrationsämtern bezahlt und geführt. Die Fachdienste klären mit den Unternehmen, was sie benötigen und welche Leistungen sie in Anspruch nehmen können. Am besten vor einer Stellenausschreibung Kontakt aufnehmen.
  • Betriebe, die gern einen Jugendlichen mit Behinderung einstellen möchten, können sich auch an Regelschulen wenden. Der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit mit seinen speziellen Reha-Teams unterstützt Betriebe dabei, die passenden Auszubildenden zu finden. Die kostenlose Hotline 0800 4 55 55 20 hilft weiter.
  • Unternehmen können sich in ganz Deutschland zu Kooperationsmöglichkeiten bei den Berufsbildungswerken informieren. Das sind außerbetriebliche Ausbildungsstätten für Menschen mit Behinderungen, die dort vollzeitschulisch, aber mit Praxisphasen ausgebildet werden.

Inklusionsbetriebe

Inklusionsbetriebe beschäftigen mit mindestens 30 Prozent bis höchstens 50 Prozent eine große Anzahl Menschen, die wegen einer Schwerbehinderung oder einer (drohenden) psychischen Behinderung große Schwierigkeiten haben, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Arbeit zu finden oder zu behalten. Menschen mit und ohne Behinderungen arbeiten dort zusammen. Inklusionsbetriebe sind als Teil des allgemeinen Arbeitsmarkts Alternativen zu Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Weiterführende Informationen gibt es bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) e. V. 

Dass Betriebliche Gesundheitsförderung und Inklusion gut zusammenpassen, zeigt GATe, das für „Gesundheit, Arbeit, Teilhabe“ steht. Es ist ein vom Bundesministerium für Gesundheit gefördertes Modellprojekt, in dem in ausgewählten Inklusionsbetrieben BGF zum Einsatz kam.

Stand

Erstellt am: 02.05.2025

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