Umlage- und Erstattungssätze 2020

Für das Umlageverfahren finden Sie hier die Umlage- und Erstattungssätze: Im Falle einer Krankheit handelt es sich um die Umlage U1, im Falle von Mutterschutz ist es die Umlage U2.

Informationen der AOK Bayern

Umlage- und Erstattungssatz U1 Krankheit

ab 1. August 2020

ErstattungssatzUmlagesatz
Bei 50 % Erstattung2,0 %
Bei 60 % Erstattung2,5 %
Bei 70 % Erstattung2,9 %
Bei 80 % Erstattung4,0 %

Umlage- und Erstattungssatz U1 Krankheit

bis 31. Juli 2020

ErstattungssatzUmlagesatz
Bei 50 % Erstattung1,4 %
Bei 60 % Erstattung1,9 %
Bei 70 % Erstattung2,3 %
Bei 80 % Erstattung3,4 %

Umlage- und Erstattungssatz U2 Mutterschaft

ErstattungssatzUmlagesatz
Bei 100 % Erstattung0,53 %

Die AOK Bayern erstattet bei Beschäftigungsverboten zusätzlich zum weitergezahlten Entgelt pauschal 20 % für die auf dieses Entgelt entfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.

Stand

Zuletzt aktualisiert: 15.07.2020

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