Online-Seminar

Praxistipps für die Entgeltabrechnung

Beschreibung

Die Rentenversicherungsträger sind gesetzlich beauftragt, mindestens alle vier Jahre bei jedem Arbeitgeber zu prüfen, ob diese ihre Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch erfüllen. Die Prüfung wird als Betriebsprüfung bezeichnet. Zu diesem Zweck vereinbaren Betriebsprüfende der Rentenversicherung mit dem jeweiligen Arbeitgeber in der Regel einen Termin, um die entsprechenden Unterlagen vor Ort einzusehen. Das Seminar bereitet Arbeitgeber optimal auf die Betriebsprüfung vor und gibt wertvolle Tipps zu den Entgeltunterlagen.

Informationen zum Seminar

freie Plätze

Termin:

28.05.2026 10 bis 12 Uhr

Beschreibung:

In diesem Online-Seminar geben die Referierenden praxisbezogene Tipps zu aktuellen Fragen der Entgeltabrechnung.

Konkret gehen sie auf Beitrags- und Steuerpflicht beifolgenden Sachbezügen ein:

  • Gutscheine
  • Geschenke
  • E-Firmenwagen (inklusive Ladesäulen) und
  • E-Bikes

Die Referierenden erläutern darüber hinaus, was Arbeitgeber im Zusammenhang mit einer betrieblichen Krankenversicherung und einer Gruppenunfallversicherung zu beachten haben.

Die neue Aktivrente und was für Arbeitgeber dabei wichtig ist, sind weitere Themen des Online-Seminars.

Außerdem geht es um die geänderte beitragsrechtliche Zuordnung von Arbeitszeitguthaben, die in Arbeitsentgelt abgegolten werden, wenn die Beschäftigung beendet wird oder ruht.

Folgende Fragen werden im Rahmen des Online-Seminars beantwortet:

  1. Welche Formen von Gutscheinen gibt es und wie wirken sie sich auf die Steuer- und Beitragspflicht aus?
  2. Was gilt bei Geschenken an Beschäftigte?
  3. Welche Neuerungen gelten bei der Überlassung von E‑Fahrzeugen für private Zwecke?
  4. Wie wird das Laden von E‑Dienstwagen künftig steuerlich behandelt?
  5. Wie sind vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassene E-Bikes steuerlich und beitragsrechtlich zu behandeln?
  6. Welche Regelungen gelten im Zusammenhang mit einer betrieblichen Krankenversicherung?
  7. Welche Besonderheiten gelten bei Gruppenunfallversicherungen im Hinblick auf Sachbezüge?
  8. Für welche Beschäftigten gilt die neue Aktivrente?
  9. Was haben Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Aktivrente zu beachten?
  10. Wie werden Arbeitszeitguthaben nach Ende der Beschäftigung mit Beiträgen belegt und versteuert?

Referent/Referentin:

Natalia Burkowski, Associate Partner, Steuerberater bei EY
Jörg Bartnik, Manager, Steuerberaterin bei EY

Kosten:

kostenfrei

Ihre Anmeldedaten

Alle *Felder sind Pflichtfelder.
Teilnehmende Person
Ihre Anmeldedaten
Unternehmen

Datenschutzhinweis

Mit der An­ga­be Ih­rer oben ge­nann­ten Da­ten er­klä­ren Sie sich da­mit ein­ver­stan­den, dass wir die­se für die Be­ar­bei­tung des For­mu­lars ein­ma­lig ver­ar­bei­ten dür­fen. Wir be­nö­ti­gen von Ih­nen zur wei­te­ren Be­ar­bei­tung ei­ni­ge per­sön­li­che An­ga­ben. Ei­ni­ge Fel­der sind ent­spre­chend als Pflicht­feld ein­ge­rich­tet (*). Zur Er­leich­te­rung der Kon­takt­auf­nah­me bit­ten wir Sie auch um An­ga­be Ih­rer Te­le­fon­num­mer be­zie­hungs­wei­se Ih­rer E‑Mail-Ad­res­se.

Emp­fän­ger Ih­rer Da­ten kön­nen von uns be­auf­trag­te Dienst­leis­ter (ins­be­son­de­re zur Te­le­fo­nie so­wie die Er­stel­lung und den Ver­sand von Brie­fen) sein.

Die Ver­ar­bei­tung Ih­rer Da­ten er­folgt auf­grund Ih­rer Ein­wil­li­gun­gen. Die­se kön­nen Sie oh­ne für Sie nach­tei­li­ge Fol­gen ver­wei­gern be­zie­hungs­wei­se je­der­zeit mit Wir­kung für die Zu­kunft wi­der­ru­fen. Dies be­rührt nicht die Recht­mä­ßig­keit der bis­her auf der Grund­la­ge die­ser Ein­wil­li­gung er­folg­ten Ver­ar­bei­tung.

Ihr Wi­der­rufs­recht kön­nen Sie ge­gen­über der AOK Ba­yern, 81739 Mün­chen, Carl-We­ry-Stra­ße 28 oder auch unter www.aok.de/bayern/widerruf wahr­neh­men.

Ver­ant­wort­lich für die Da­ten­er­he­bung ist die AOK Ba­yern, 81739 Mün­chen, Carl-We­ry-Stra­ße 28 (Tel. 089 22844050). All­ge­mei­ne In­for­ma­ti­o­nen zur Da­ten­ver­ar­bei­tung und zu Ih­ren Rech­ten fin­den Sie un­ter www.aok.de/bayern/datenschutzrechte oder er­hal­ten Sie in je­der AOK-Ge­schäfts­stel­le. Bei Fragen wenden Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten unter der vorgenannten Adresse/Telefonnummer bzw. über das Kontaktformular des Datenschutzbeauftragten.

Kontakt zur AOK Bayern
Grafik Firmenkundenservice

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.
Grafik Firmenkundenservice

Bankdaten

Hier finden Sie die Bankverbindungen und die Betriebsnummer der AOK Bayern