Online-Training Beschäftigung von Studierenden
Im interaktiven Online-Training der AOK erfahren Arbeitgeber, wie sie Beschäftigungen von Studierenden sozialversicherungsrechtlich richtig beurteilen.
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Inhalte des Online-Trainings
Studierende können als Werkstudenten angestellt werden. Der Verdienst ist hierbei grundsätzlich unerheblich und es fallen keine Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung an – das gilt für die Studierenden und auch für Sie als Arbeitgeber.
Folgende Themen werden im Online-Training interaktiv behandelt:
- Grundsätze der Versicherungspflicht von beschäftigten Studierenden und Abgrenzung zu geringfügigen Beschäftigungen
- Wer gilt als ordentlich Studierender?
- Die Werkstudentenregelung: 20‑Stunden-Regelung und Ausnahmen (Wochenende, Semesterferien)
- Was passiert, wenn ein Beschäftigter ein Studium aufnimmt?
- Teilnehmer dualer Studiengänge und andere besondere Personenkreise
- Meldungen
- Krankenversicherung der Studenten
Für die Bearbeitung der Lerneinheit benötigen Sie circa 30 Minuten.
Viel Spaß und Erfolg.
Wir freuen uns, dass Sie unser Online-Training „Beschäftigung von Studierenden“ nutzen.
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