Erklärvideos

Komplexe Themen anschaulich erklärt – das bieten die Erklärvideos der AOK Bayern. In maximal 15 Minuten erhalten Sie umfassende Informationen. Sie benötigen dazu lediglich einen internetfähigen Computer und ein Headset oder einen Lautsprecher. Zum Start eines Erklärvideos klicken Sie bitte auf den Link beim jeweiligen Thema.

eAU: neue Rückmeldegründe 2025

Die Neuerungen beim eAU-Verfahren erleichtern die Abfragen für Arbeitgeber. Dafür sorgen vor allem neue Rückmeldegründe.

Im Video gehen wir auf die neuen Rückmeldegründe ab 2025 ein.

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eAU-Abruf richtig steuern

Seit dem 1. Januar 2023 übermitteln (zahn-)ärztliche Praxen (Vertragsärztinnen und -ärzte) und Vertragskrankenhäuser elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) digital an die Krankenkassen. Neu hinzu kommen ab 1. Januar 2025 die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.

In der Praxis läuft der Abruf der eAU-Daten von Beschäftigten nicht immer reibungslos. Das Video zeigt die häufigsten Fehler beim Abruf von eAU-Daten und wie Arbeitgeber sie vermeiden.

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Pflegeversicherung: Digitales Verfahren zum Nachweis von Kindern

Ab Juli 2025 kommt es in der Pflegeversicherung zu wichtigen Änderungen. Zentrales Element ist die Einführung eines digitalen Verfahrens zur Erfassung der Elterneigenschaft sowie der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder.

Das Video gibt einen Ausblick auf das neue digitale Verfahren zum Nachweis von Kindern für die Beitragsabschläge in der Pflegeversicherung.

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Pflegeversicherung: Verzinsung von zu viel gezahlten Beiträgen

Wenn Arbeitgeber im Übergangszeitraum bis Ende Juni 2025 die Zahl der Kinder nicht berücksichtigen, ist der Pflegeversicherungsbeitrag der Beschäftigten zu hoch. Der Erstattungsbetrag ist in diesen Fällen zu verzinsen. Im Video erklären wir die Details.

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Auswirkungen des Mindestlohns auf die Minijobgrenze

Die Minijobgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und damit dynamisch ausgestaltet. Die Geringfügigkeitsgrenze orientiert sich also am Mindestlohn. Sie soll eine geringfügig entlohnte Beschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von bis zu zehn Stunden zum Mindestlohn auch dann unverändert ermöglichen, wenn der Mindestlohn steigt.

Mit dem neuen Mindestlohn steigt die Minijobgrenze ab 1. Januar 2025 von 538 Euro auf 556 Euro. Das Video zeigt, was Arbeitgeber zu beachten haben.

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Auswirkungen des Mindestlohns auf Midijobs (Übergangsbereich)

Infolge der Mindestlohnerhöhung zum 1. Januar 2025 verschiebt sich die Mindestgrenze für den Übergangsbereich von 538,01 Euro auf 556,01 Euro.

Eine Beschäftigung im Übergangsbereich liegt 2025 vor, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt regelmäßig im Entgeltbereich von 556,01 Euro bis 2.000 Euro im Monat liegt und regelmäßig 2.000 Euro im Monat nicht übersteigt. Die obere Entgeltgrenze von 2.000 Euro bleibt auch 2025 unverändert. Mehr dazu im Video.

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Fachkräfte gewinnen: Wie das mit der Chancenkarte gelingt

Die Chancenkarte ermöglicht Menschen aus Drittstaaten für ein Jahr nach Deutschland zu kommen, um hier eine Arbeit zu finden. Dafür brauchen sie noch keinen Arbeitsvertrag in Deutschland. Die Chancenkarte kann in einer deutschen Botschaft oder einem Konsulat beantragt werden. Sie ist ein Teil der Neuregelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes aus dem Sommer 2023 und wurde am 1. Juni 2024 eingeführt.

Das Video zeigt, wie die Chancenkarte die Einreise und damit die Rekrutierung von Fachkräften aus Drittstaaten erleichtert.

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Abruf der eAU mit dem SV-Meldeportal

Arbeitgeber rufen seit 1. Januar 2023 die AU-Daten elektronisch bei den Krankenkassen ab. Das funktioniert mit einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm oder dem SV-Meldeportal. Im Erklärvideo zeigen wir Ihnen die Details. (Stand: Dezember 2023)

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