Fürsorge, die ankommt.
Zum Jahreswechsel zählt vor allem eines: schnell verstehen, was für Ihren Betrieb jetzt wichtig wird. Die AOK Bayern unterstützt Sie dabei mit aktuellen SV Informationen, praxisnahen Angeboten und persönlicher Beratung. So finden Sie schneller die richtigen Antworten, sparen Zeit im Arbeitsalltag und bringen Gesundheitsthemen gezielt in Ihrem Unternehmen voran.
- SV-Änderungen verständlich aufbereitet und schnell erfassbar
- digitale Tools und Rechtswissen für belastbare Entscheidungen
- Seminare und Services, die im Alltag entlasten
- persönliche Beratung vor Ort und digital
Exklusiver Informationsservice: Bei Aktualisierungen auf unseren Themenseiten zum Jahreswechsel erhalten Sie auf Wunsch eine Benachrichtigung an Ihre im Persönlichen Bereich hinterlegte E-Mail-Adresse.
Alle Neuerungen auf einen Blick

Minijobs und Übergangsbereich – Reform oder Abschaffung? Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung, Steuerrecht, Entgeltfortzahlung: Vieles ist im Umbruch. Die wichtigsten Neuerungen für 2027 haben wir in unserem digitalen Themenspezial Trends & Tipps für Sie gebündelt – übersichtlich und praxisnah.
Gesundheit im Betrieb wirksam weiterentwickeln

Analysieren, optimieren und profitieren: Die AOK Bayern unterstützt Sie dabei, Gesundheit nachhaltig in Ihrem Betrieb zu verankern - ganz egal ob Sie mit einer Einzelmaßnahme starten oder ein bestehendes BGM gezielt ausbauen möchten. Profitieren Sie von Lösungen, die zu Ihren Rahmenbedingungen und zu Ihren Mitarbeitenden passen. Für weniger Fehlzeiten und mehr Produktivität.
Online-Seminare
Vertiefen Sie Ihr Wissen für den Betriebsalltag mit unseren Seminaren. So lassen sich Gesundheits- und SV-Themen leichter einordnen und wichtige Neuerungen sicher in die Praxis übertragen.

AOK atWork
Maßnahmen planen, Angebote bündeln und Betriebliche Gesundheitsförderung einfacher organisieren: Mit unserer digitalen Gesundheitsplattform erhalten Sie Support im gesamten Prozess.

Arbeitgebertools
Fristen, Entgelte, Urlaubsplanung und vieles mehr: Machen Sie Routineaufgaben im Arbeitsalltag effizienter – mit unseren praktischen Online-Rechnern und elektronischen Arbeitshilfen.

Frauen- & Männergesundheit
Erfahren Sie, wie Sie Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden fördern – in unseren Workshops und Vorträgen zu Frauen- und Männergesundheit für Beschäftigte und Führungskräfte.

Rechtsdatenbank
Nutzen Sie die AOK-Rechtsdatenbank für juristische Recherchen zu grundlegenden und spezifischen Fragen im Sozialversicherungsrecht und darüber hinaus.

Boost your Basics
Für eine erfolgreiche Zukunft: Schaffen Sie gemeinsam mit unseren Experten und Expertinnen ein gesundes Lern- und Arbeitsumfeld für Auszubildende und junge Beschäftigte.

Gesunder Schlaf. Gesundes Team.

Aktuelle Daten des Robert Koch-Instituts zeigen: Fast jeder dritte Erwachsene in Deutschland schläft nicht gut. Das kann sich auch im Arbeitsalltag bemerkbar machen – etwa durch nachlassende Konzentration, sinkende Belastbarkeit und steigende Fehlzeiten. Denken Sie daher Schlaf und Erholung gezielt mit. Die passenden Angebote für Ihre Mitarbeitenden haben wir bereits zusammengestellt.
- Aumio: Besser schlafen per App
Geben Sie Ihren Mitarbeitenden ein digitales Angebot an die Hand, das Entspannung fördert und gesunde Schlafroutinen niedrigschwellig unterstützt. - Stress im Griff: ein Weg zu mehr Gelassenheit
Unser Experten-Programm unterstützt Ihre Mitarbeitenden kostenrei dabei, Belastungen bewusster zu steuern und Erholung zu fördern. - Cyberhealth: digitale Entspannungskurse
Unsere digitalen Entspannungskurse helfen Ihren Mitarbeitenden dabei, im Alltag gezielt zur Ruhe zu kommen und neue Routinen aufzubauen. - Clarimedis: medizinische Telefonberatung 24/7
Mit Clarimedis erhalten Ihre Mitarbeitenden direkten Zugang zu medizinischer Telefonberatung rund um die Uhr.
Antworten auf die häufigsten SV-Fragen:
Zum Jahreswechsel gibt es wieder wichtige gesetzliche Änderungen, die sich auf die Sozialversicherung auswirken. Erste Antworten auf zentrale Arbeitgeberfragen haben wir hier für Sie zusammengefasst. Weiterführende Informationen finden Sie in unserem digitalen Themenspezial Trends & Tipps.
Welche neuen Rechengrößen sollten Arbeitgeber jetzt prüfen?
Ab 2027 müssen Arbeitgeber erstmals drei Jahresarbeitsentgeltgrenzen (JAEG) berücksichtigen. Besonders im Bereich höherer Entgelte ist daher eine Prüfung des Krankenversicherungsstatus nötig. Die allgemeine JAEG steigt voraussichtlich auf 84.150 Euro jährlich, die neue JAEG beträgt 80.550 Euro, die besondere JAEG 2027 liegt bei 72.900 Euro.
Zudem erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung 2027 auf voraussichtlich 76.500 Euro pro Jahr. Mehr Informationen zu den für die Personalpraxis relevanten Details erfahren Sie hier.
Was ändert sich 2027 bei Minijobs?
Der Mindestlohn steigt von 13,90 Euro auf 14,60 Euro pro Stunde. Durch die Kopplung der Minijobgrenze an den Mindestlohn erhöht sich auch die Geringfügigkeitsgrenze auf 633 Euro pro Monat. Zusätzlich steigt der Krankenversicherungsbeitrag für Arbeitgeber von 13,0 Prozent auf 14,6 Prozent zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags. Weitere Infos folgen.
Was gilt künftig im Übergangsbereich?
Die Mindestgrenze des Übergangsbereichs wurde von 603,01 Euro auf 633,01 Euro angehoben. Die Höchstgrenze von 2.000 Euro bleibt auch 2027 erhalten. Die geänderten Beitragssätze bei Minijobs wirken sich auch auf den Übergangsbereich aus. Dementsprechend passt sich das Verfahren zur Ermittlung des Faktors F zur Bestimmung der beitragspflichtigen Einnahme bei Arbeitsentgelten im Übergangsbereich an. Sehen Sie sich für mehr Infos gern unsere Seminare-on-demand zu Minijobs und dem Übergangsbereich an.
Was ändert sich bei der Pflegeversicherung?
Der am 30. September 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sieht eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf 76.500 Euro jährlich vor. Neben der jährlichen regulären Erhöhung ist darin eine zusätzliche Erhöhung um 300 Euro monatlich enthalten.
Zudem soll der Beitragszuschlag für Kinderlose von 0,6 auf 0,9 Prozent steigen. Arbeitgeber sollten den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens beobachten. Der Persönliche Informationsservice von Trends & Tipps hält Sie als Arbeitgeber stets auf dem Laufenden.
Welche Neuerungen gelten 2027 bei Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld?
2027 wird das eAU-Verfahren weiter optimiert. Änderungen der Entlassdaten bei Krankenhausaufenthalten werden so beispielsweise automatisch korrigiert.
Personen, die in einer Beschäftigung eine Teilrente von mehr als zwei Dritteln der regulären Altersrente beziehen, haben keinen Anspruch auf Krankengeld mehr. Deshalb gilt für das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung der ermäßigte Beitragssatz.
Endet eine Beschäftigung während einer AU, liegt das Krankengeld bei 60 Prozent des Nettoarbeitsentgelts, für Beschäftigte mit Kind bei 67 Prozent. Diese und weitere Änderungen beleuchten wir im Rahmen von Trends & Tipps zum Jahreswechsel.
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