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Checkliste nach der Geburt: Diese Anmeldungen und Anträge sind jetzt wichtig

Veröffentlicht am:04.06.2024

4 Minuten Lesedauer

Die ersten Tage mit Ihrem Baby ist eine ganz besondere Zeit – und die sollen Sie genießen. Es gibt aber auch einige Formalitäten, die nach der Geburt erledigt werden müssen. Die wichtigsten Anmeldungen finden Sie hier auf einem Blick.

Eine junge Familie auf der Geburtsstation im Krankenhaus. Die Frau hält ihr neugeborenes Baby im Arm.

© iStock / Pixelfit

Direkt nach der Geburt: Standesamt und Geburtsurkunde

Einer der ersten Schritte direkt nach der Geburt Ihres Kindes ist die Anmeldung beim Standesamt. Das Standesamt stellt die Geburtsurkunde sowie zwei weitere Geburtsbescheinigungen aus, die Sie für die Beantragung der Krankenversicherung und des Elterngelds benötigen. Die Anmeldung beim Standesamt muss innerhalb der ersten Woche nach der Geburt erfolgen. Das machen Sie entweder selbst oder Sie lassen sich von der Geburtseinrichtung unterstützen. Diese leiten dann den Namen des Kindes, die Geburtsbescheinigung sowie weitere Unterlagen an das Standesamt weiter. Bei einer Hausgeburt stellt Ihnen die Hebamme oder das medizinische Personal, das Sie betreut, die Geburtsbescheinigung aus. Diese müssen Sie dann selbst beim Standesamt vorlegen. In jedem Fall sendet Ihnen das Standesamt die Geburtsurkunde binnen einer Woche nach Hause. Zudem meldet das Standesamt Ihr Kind automatisch beim Einwohnermeldeamt.

Wichtig: Zuständig ist immer das Standesamt an dem Ort, an dem Ihr Kind geboren ist.

Anmeldung Standesamt und Geburtsurkunde

Wo: Standesamt des Geburtsorts

Wann: Innerhalb der ersten Woche

Welche Unterlagen:

  • Geburtsbescheinigung
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Personalausweise der Eltern
  • Heiratsurkunde
  • Vaterschaftsanerkennung, wenn Sie nicht verheiratet sind

Krankenversicherung abschließen

Eine der Geburtsbescheinigungen, die Sie vom Standesamt erhalten haben, brauchen Sie, um Ihr Kind bei der Krankenversicherung anzumelden. Das sollten Sie binnen von zwei Monaten nach der Geburt erledigen. Die Krankenversicherung gilt grundsätzlich rückwirkend bis zur Geburt. Für die Krankenversicherung Ihres Babys haben Sie drei verschiedene Möglichkeiten:

  • Sind Sie beide gesetzlich krankenversichert, wird Ihr Kind beitragsfrei über die Familienversicherung bei einem Elternteil mitversichert.
  • Sind Sie beide privat krankenversichert, dann müssen Sie eine kostenpflichtige private Krankenversicherung für Ihr Kind abschließen.
  • Ist ein Elternteil gesetzlich und der andere privat krankenversichert, dann richtet sich die Versicherung des Kindes nach dem Einkommen des privatversicherten Elternteils: Liegt das Einkommen des privatversicherten Elternteils unter einer bestimmten Einkommensgrenze, kann das Kind beitragsfrei gesetzlich versichert werden. Wird die Einkommensgrenze überschritten und liegt regelmäßig über der Einkommensgrenze des gesetzlich versicherten Elternteils, dann muss das Kind privat krankenversichert werden.

Krankenversicherung für das Kind

Wo: Krankenkasse wie Ihre AOK NordWest

Wann: Innerhalb der ersten zwei Monate

Welche Unterlagen: 

  • Geburtsurkunde des Kindes (Geburtsbescheinigung)
  • Bei der gesetzlichen Krankenversicherung: Antrag auf Familienversicherung (Familienfragebogen)

Bei der AOK NordWest können Sie die Familienversicherung direkt online über das Onlineportal „Meine AOK“ abschließen oder Sie kontaktieren eine AOK in Ihrer Nähe.

Ein junger Mann sitzt zu Hause an seinem Schreibtisch und füllt ein Formular aus. Vor seiner Brust hält er sein Baby in einer Trage.

© iStock / monkeybusinessimages

Innerhalb der ersten beiden Monate nach der Geburt müssen Sie Ihr Baby bei der Krankenversicherung anmelden.

Elterngeld beantragen

Elterngeld ist eine staatliche Leistung für Eltern von Babys und Kleinkindern. Es soll Ihnen ermöglichen, Ihr Kind zu betreuen und Ihnen einen finanziellen Ausgleich bieten, wenn Sie durch die Kinderbetreuung weniger verdienen. Den Antrag stellen Sie bei der Elterngeldstelle am Wohnort des Kindes in Schleswig-Holstein oder Westfalen-Lippe – am besten innerhalb der ersten drei Lebensmonate Ihres Kindes, denn das Elterngeld wird rückwirkend nur für drei Monate gezahlt. Es gibt verschiedene Elterngeld-Variante mit unterschiedlich langen Auszahloptionen. 12 Monate Elterngeld bekommen Sie aber mindestens gezahlt, wenn der Antrag bewilligt wurde.

Elterngeld beantragen

Wo: Elterngeldstelle am Wohnort des Kindes in Schleswig-Holstein oder Westfalen-Lippe

Wann: Innerhalb der ersten drei Monate

Welche Unterlagen:

  • Geburtsurkunde des Kindes (Geburtsbescheinigung)
  • Personalausweise der Eltern
  • Einkommensnachweise beider Eltern
  • Nachweis über Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse
  • Ausgefüllter Antrag auf Elterngeld
     

Kindergeld beantragen

Auch das Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern für jedes Kind erhalten – und zwar 250 Euro pro Monat und pro Kind. Damit soll die grundlegende Versorgung Ihres Kindes ab der Geburt bis mindestens zum 18. Geburtstag sichergestellt werden. Den Antrag stellen Sie bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit bei Ihnen vor Ort – entweder direkt nach Geburt oder bis zu sechs Monate rückwirkend. Stellen Sie den Antrag erst später, geht Ihnen möglicherweise Geld verloren. Kindergeld bekommt übrigens immer nur ein Elternteil ausgezahlt. Leben Eltern getrennt, dann bekommt der Elternteil das Kindergeld, bei dem das Kind überwiegend lebt.

Kindergeld beantragen

Wo: Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnort in Schleswig-Holstein oder Westfalen-Lippe

Wann: Innerhalb der ersten sechs Monate

Welche Unterlagen:

  • Ausgefüllter Antrag auf Elterngeld
  • Ihre Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)
     

Nach der Geburt: Was ist noch wichtig?

  • Rückbildungskurs buchen: Acht Wochen nach der Geburt können Sie mit der Rückbildung beginnen. Sprechen Sie Ihre Hebamme darauf an. Sie führt diese entweder selbst durch oder kann Ihnen Anlaufstellen empfehlen. Sanfte Fitnessangebote, um nach der Rückbildung wieder fit zu werden, finden Sie in den AOK-Gesundheitskursen. Sie können bis zu zwei Angebote pro Jahr kostenfrei nutzen.
  • Kitaplatz finden: Häufig gibt es lange Wartelisten für Kitaplätze. Beginnen Sie deshalb rechtzeitig mit der Suche. Das Jugendamt in Ihrer Region unterstützt bei der Suche.

Checkliste: Darum sollten Sie sich noch während der Schwangerschaft kümmern

  • Kinderarzt oder Kinderärztin finden: Die ersten beiden U-Untersuchungen werden noch in der Geburtseinrichtung durchgeführt. Ab der U3 brauchen Sie eine kinderärztliche Praxis. Mit der AOK-Arztsuche finden Sie Kinderärzte und Kinderärztinnen in Schleswig-Holstein oder Westfalen-Lippe.
  • Mutterschaftsgeld beantragen: Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor und endet in der Regel acht Wochen nach der Geburt. Für diese Zeit können Sie Mutterschaftsgeld erhalten. Als AOK-Versicherte beantragen Sie das Mutterschaftsgeld bei Ihrer AOK NordWest, sobald Sie den voraussichtlichen Entbindungstermin wissen.
  • Elternzeit beantragen: Die Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Diese beantragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber – spätestens sieben Wochen bevor Sie in Elternzeit gehen wollen.

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