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  • 01
    Unterbrechung einer Langzeiterkrankung für Urlaub

    Ein Mitarbeiter ist langzeit erkrankt. Er beabsichtigt im Sommer Urlaub zu beantragen (Urlaub aus dem Jahr 2025) und dazu seine Krankschreibung zu unterbrechen. Nach dem Urlaub hat er eine weitere Krankschreibung angekündigt. Kann ich den Urlaub unter diesen Umständen ablehnen bzw. kann ich vom Arzt vorher eine "Gesundschreibung" verlangen.

  • 02
    RE: Unterbrechung einer Langzeiterkrankung für Urlaub

    Hallo TFA,
     
    eine Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit durch Urlaub ist normalerweise nicht vorgesehen.
     
    Wird jedoch während des Krankengeldbezuges Urlaub in Anspruch genommen, besteht für die Dauer des Urlaubs grundsätzlich weiterhin ein Anspruch auf Krankengeld. Eine solche Möglichkeit der Unterbrechung - während des Krankengeldbezugs Urlaub in Anspruch nehmen zu können - wäre im Einzelfall jedoch möglich, sofern keine Genesungsverzögerung angenommen werden kann. Dies entscheidet - einzelfallbezogen - die zuständige Krankenkasse ggf. nach Vorlage eines ärztlichen Attests (und/ oder unter Hinzuziehung des Medizinischen Dienstes) und in Absprache mit dem Arbeitgeber.
     
    Sofern die Krankengeldzahlung durch einen bezahlten Urlaub unterbrochen wird, ist im Anschluss die weitere Arbeitsunfähigkeit erneut durch den behandelnden Arzt zu bescheinigen. Die Ansprüche auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld sind, ausgehend vom Datum des Beginns der weiteren Arbeitsunfähigkeit, neu zu beurteilen. Die Möglichkeit einer „Gesundschreibung“ gibt es nicht.
     
    Daher empfehlen wir Ihnen zur Klärung der Sachlage, die weitere Vorgehensweise mit der Krankenkasse des betreffenden Mitarbeiters abzustimmen.
     
    Ihr Frage, ob der Arbeitgeber in einem solchen Fall einen Urlaub ablehnen kann, betrifft das Arbeitsrecht und kann von uns im Rahmen dieses sozialversicherungsrechtlichen Forums nicht beantwortet werden. Antworten hierzu erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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