Hallo, wir haben eine Mitarbeiterin (derzeit Duales Studium Soz.Arbeit), die bei uns als Mitarbeiterin mit 20h/W angestellt ist und derzeit folgenden SV-Schlüssel hat, da sie keine Studienbescheinigung eingereicht hat: 1111. Sollte sie diese nachreichen würden wir in 0100 umschlüsseln.
Nun möchte Sie neben der Tätigkeit auch ihr Anerkennungspraktikum ebenfalls in unserem Unternehmen absolvieren. Ist dies möglich und wie muss es SV-rechtlich beurteilt werden?