Sehr geehrtes Expertenteam, ich habe eine Frage zu rückwirkender Rentenbewilligung. Ein Arbeitnehmer erhielt rückwirkend eine Rente der DRV und musste nach der Ausssteuerung des Krankengeldbezuges in den Beitragsgruppen um- und mit Grund 34 zum 21.02.2026 mit Entgelt 0 abgemeldet abgemeldet werden. Im April wird jetzt noch Urlaubsgeld für 2024 und 2025 ( jeweils 2100 Euro) nachgezahlt. Müssen diese 2 Zahlungen noch verbeitragt und gesondert gemeldet werden , oder sind diese wegen fehlender SV Tage 2026 beitragsfrei. Ich bitte um eine kurze Rückmeldung bezüglich der Abführungen und Meldungen.
Vielen Dank.